Einige Gastronomie- und Handelsbetriebe in Nagold bieten bereits die Möglichkeit für Kunden, dass diese ihre sauberen eigenen Gefäße mitbringen zur Befüllung für die Einkäufe und Nahrungsmittel-Zum-Mitnehmen.
Diese Läden und Gastronomen sind dabei:
Gastronomie:
- Bahnhöfle
- Bahnhof 1872
- Naturfreundehaus Nagold
Handel:
- Edeka Rentschler (Trockenwaren-Sortiment)
- Wiedenmaier Metzgerei
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht den Anspruch darauf erheben, dass die Liste vollständig ist. Vorschläge für weitere Einträge darauf nehmen wir gerne über das Kontaktformular entgegen.
Ab dem 03.07.2021 wird Einwegplastik per Gesetzesänderung verboten. Das heißt, Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) sind künftig nicht mehr erlaubt. Nähere Informationen finden Sie unter: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/einwegplastik-wird-verboten-1763390
Die gesetzlichen Veränderungen gehen noch weiter. Es liegt ein Gesetzesentwurf vor, dass ab dem Jahr 2023 Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet werden, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.
Ausweitung der Pfandpflicht für Getränkeflaschen aus Kunststoff, Angebot von Mehrwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen: Das Kabinett hat Neuregelungen im Verpackungsgesetz beschlossen. Sie tragen dazu bei, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf finden Sie hier: www.bmu.de/pressemitteilung/mehrweg-wird-moeglich-im-to-go-bereich/
Quelle: Mitgliederrundbrief vom 13.04.2021 / Thomas Ebinger